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Führerschein
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FÜHRERSCHEIN

EU/EEA-Führerscheine

Wenn Ihr Führerschein in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurde, müssen Sie keine Übersetzung des Führerscheins mit sich führen, und Ihr nationaler Führerschein bleibt in Deutschland bis zum Ablauf seiner Gültigkeit gültig.

Nicht-EU/EEA-Führerscheine

Wenn Ihr Führerschein nicht in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurde, ist Ihr Führerschein 6 Monate ab dem Datum Ihrer Ankunft in Deutschland gültig. Für einen Führerschein, der in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde, ist das Mitführen einer Übersetzung des Führerscheins obligatorisch. Wenn Sie nach den ersten 6 Monaten in Deutschland weiterfahren möchten, müssen Sie Ihren Führerschein in einen deutschen Führerschein umwandeln.

Umschreibung von Nicht-EU/EEA-Führerscheinen

Wie Ihr Führerschein in einen deutschen umgewandelt werden kann, hängt von dem Land ab, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.

  • Führerscheine aus so genannten "Listenstaaten" können in der Regel umgeschrieben werden, ohne dass eine theoretische und praktische Fahrprüfung abgelegt werden muss.
  • Für Fahrerlaubnisse aus Staaten, die nicht zu den "Listenstaaten" gehören, ist die einzige Möglichkeit, einen deutschen Führerschein zu bekommen, eine theoretische und praktische Prüfung in einer deutschen, staatlich anerkannten Fahrschule abzulegen. Der vorherige Besuch einer Fahrschule ist nicht verpflichtend, kann aber dennoch hilfreich sein.

Die Bearbeitungszeit für die Umschreibung Ihres Führerscheins ist unterschiedlich lang und kann etwa 8 Wochen betragen. Sie verlängert sich auf etwa 12 Wochen, wenn Sie eine theoretische und/oder praktische Prüfung ablegen müssen.

Für weitere Informationen über die Umschreibung Ihres Führerscheins wenden Sie sich bitte an das Landratsamt.

Internationaler Führerschein (IDP)

Der internationale Führerschein wird von der Führerscheinstelle in Ihrem Wohnsitzland ausgestellt und ist bis zu 3 Jahre gültig. Er läuft allerdings ab, sobald Ihr regulärer Führerschein abläuft.

Motorradführerschein

Wenn Sie einen Führerschein für Autos besitzen, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie in Deutschland auch Motorrad fahren dürfen. Dazu ist ein spezieller Motorradführerschein nötig. Einen Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen in Deutschland finden Sie auf der Homepage des TÜVs.

IHR EIGENES AUTO MITBRINGEN

Kfz-Zulassung

Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland kürzer als ein Jahr ist, müssen Sie Ihr Auto hier nicht anmelden.

Wenn Sie sich länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, ist die Anmeldung Ihres Autos verpflichtend. In Tübingen können Sie dies beim Landratsamt tun.

Die folgenden Dokumente werden für die Anmeldung benötigt:

  • Ausweis/Pass
  • Bestätigung Ihrer Anmeldung bei der Stadt
  • Deutsche Kfz-Versicherungspolice (eVB-Nummer, ausgestellt von der Versicherungsgesellschaft)
  • Ausländische Kfz-Zulassungsbescheinigung im Original
  • Momentane Kennzeichen
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Einzelgutachten gem. § 21 StVZO (Vollgutachten)
  • Für Fahrzeuge, die älter als 3 Jahre sind: Nachweis der Verkehrstauglichkeit nach der Hauptuntersuchung (HU)
  • Einzugsermächtigungsformular für die Zahlung der Kfz-Steuer
  • (Für Autos, die von außerhalb der EG importiert werden) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zollbehörde

Die Anmeldegebühr beträgt etwa 28 - 54 EUR.

 

KFZ-Steuer und Versicherung

 

Wenn Sie sich länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, müssen Sie Kfz-Steuer zahlen. Die Höhe hängt von der Art des Autos ab, das Sie fahren. Bei der Anmeldung Ihres Autos können Sie eine Einzugsermächtigung für die Steuer ausfüllen.

Sie müssen außerdem eine gültige Kfz-Versicherung besitzen. Es gibt verschiedene Arten von Versicherungen: Zum einen Vollkaskoversicherungen, die sowohl Schäden an Ihrem eigenen Auto als auch an anderen Autos oder an einer Person oder einem Gegenstand abdecken. Diese bieten einen guten Schutz, können aber recht teuer sein. Eine weitere Option ist die Teilkasko, die Feuer, Diebstahl, Schäden an der Windschutzscheibe, Schäden durch Unwetter oder Tiere usw. abdeckt. Die jährlichen Kosten sind hier günstiger als bei einer Vollkasko, aber im Schadensfall fällt in der Regel eine Selbstbeteiligung an.

Hauptuntersuchung/HU

Eine weitere Voraussetzung für das Führen Ihres eigenen Autos in Deutschland ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) mindestens alle 2 Jahre. Diese wird von TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ durchgeführt.

Feinstaubplakette

Um eine gute Luftqualität zu gewährleisten, ist Tübingen eine sogenannte Umweltzone. Das bedeutet, dass Sie eine Feinstaubplakette benötigen, die bescheinigt, dass Ihr Auto ausreichend umweltfreundlich ist, wenn Sie in Tübingen Auto fahren wollen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Feinstaubplakette zu erhalten:

  • Sie können die Plakette aus dem Ausland bestellen, indem Sie eine Kopie Ihrer Fahrzeugpapiere (mit Angaben zu Baujahr und Motortyp: Benzin, Diesel, ...) per E-Mail an zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de oder per Fax an +49 7071 207-4399 senden. Die Plakette und die Rechnung (6 EUR) werden Ihnen dann per Post zugeschickt, wenn Ihr Auto die Voraussetzungen dafür erfüllt. Sie werden auch benachrichtigt, wenn dies nicht der Fall ist. Der Versand dauert etwa zwei Wochen.
  • Falls Sie Ihr Auto in Tübingen anmelden müssen, können Sie die Feinstaubplakette bei der Zulassung Ihres Autos erhalten.

Mietwagen und CarSharing

Mietmöglichkeiten in Tübingen

Es gibt mehrere Autovermietungsunternehmen in Tübingen.

Autovermietungen in Tübingen

Es gibt auch einige Carsharing-Anbieter. Die Nutzungskosten werden in der Regel danach berechnet, wie viele Stunden/Tage Sie das Auto gemietet haben und wie viele Kilometer Sie gefahren sind. Um die Autos der verschiedenen Anbieter nutzen zu können, müssen Sie zunächst Mitglied beim jeweiligen Anbieter werden.

Carsharing-Unternehmen in Tübingen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Persönliche AnsprechpartnerInnen.

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Aktuell stehen noch nicht alle Informationen auf den deutschsprachigen Seiten zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis während wir an den deutschen Übersetzungen arbeiten. Die englischsprachigen Seiten stehen Ihnen jedoch vollständig zur Verfügung.

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